Engagierter Tierschutz wird bestraft
Dass ein Tierschützer aufgrund einer zeitlich nicht genau einordenbaren Äußerung betreffend einem Fall der Tierquälerei und der Tatsache, dass die Verjährungsfrist bei Tierquälerei lediglich sechs Monate beträgt, nunmehr selbst zum Opfer der Justiz wird, findet SPÖ-Abgeordnete Gabi Sprickler-Falschlunger unerhört: „Durch so eine juristische Vorgehensweise wird jedem Tierfreund und -schützer ein Maulkorb verpasst und verhindert, dass Missstände aufgedeckt werden.“
Der Tierschützer ist wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung für schuldig befunden worden, obwohl zwei Zeugen die angesprochene Tierquälerei in den Jahren 2006 und 2007 durch den Tiertrainer klar bestätigt haben. Dass der Tiertrainer aufgrund der Verjährung ungeschoren davon kommt, ist nach Ansicht von Sprickler-Falschlunger derzeit gesetzliche Realität. Allerdings können Gesetze geändert werden. Aus diesem Grund werden wir den Tierschutzombudsmann, welcher gerade neu bestellt wird, damit beauftragen, bzgl. einer...
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